PETER FRIEDRICH
 ING.-BÜRO FÜR FAHRZEUGTECHNIK     

Wissenswertes zum Thema Oldtimergutachten

Um das sog. H - Kennzeichen zu erlangen, benötigen Sie ein spezielles Gutachten. Nur besonders gut erhaltene Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sein müssen und im Originalzustand sind, können ein Oldtimerkennzeichen erhalten.Erlaubt sind technische Veränderungen, welche auch zum Zeitpunkt der Erstzulassung plus 10 Jahre danach möglich und üblich waren.  Nutzen Sie unsere umfangreichen Kenntnisse aufgrund der längjährigen Erfahrung zur Erlangung dieses Gutachtens! Weitere interssante Informationen zu diesem Thema finden Sie auch hier:

https://www.gtue.de/de/privatkunden/vorgeschriebene-fahrzeuguntersuchungen/h-kennzeichen


 
 
 
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